Betreutes Wohnen

   

Zielgruppe

In das Betreute Wohnen aufgenommen werden Jugendliche, die Hilfen nach § 27 KJHG (SGB VIII) erhalten und junge Erwachsene, denen Hilfen nach § 41 KJHG (SGB VIII) gewährt werden.
Das Aufnahmealter ist mindestens 17, höchstens jedoch 21 Jahre.

Betreutes Wohnen kommt für Jugendliche bzw. junge Erwachsene in Frage:

  • die auf erzieherische Hilfen angewiesen sind, aber nicht mehr der intensiven Betreuung in einem Heim bedürfen
  • für die erzieherische Hilfe notwendig ist, die aber für die Unterbringung in einer Wohngruppe des Heimes nicht geeignet sind oder diese nicht annehmen können
  • die in Heimen der Jugendhilfe lebten und auf ihrem Weg in die Selbständigkeit noch Unterstützung in Form von sozialpädagogischer Betreuung bedürfen
  • deren Familien als Sozialisationsfeld ausfallen
  • die wegen unüberbrückbarer Ablösungs- und Generationskonflikte nicht mehr in der Familie leben können
  • die in der Familie wegen der dort herrschenden Problematik einer Gefährdung ihrer Entwicklung ausgesetzt sind.





Aufnahmevoraussetzungen

Die Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen sollen im Betreuten Wohnen durch entsprechende Hilfe-, Beratungs- und Förderangebote in die Lage versetzt werden, den lebenspraktischen Alltagsanforderungen zu genügen und einer Ausbildung bzw. einer Beschäftigung gezielt nachzugehen. Eine Voraussetzung für die Aufnahme in das Betreute Wohnen ist daher, dass die jungen Menschen bereits ein gewisses Maß an Selbständigkeit in den Alltagsversorgungen erreicht haben und einer ständigen Anwesenheit eines Betreuers nicht bedürfen, so dass das Angebot einer kontinuierlichen Unterstützung, Beratung, Anleitung bzw. Entscheidungshilfe zur weiteren Betreuung ausreicht. Bei jungen Menschen, die nicht in der Lage sind, minimale lebenspraktische Anforderungen zu bewältigen, die also mit der Form des Betreuten Wohnens überfordert wären, sollte zunächst übergangsweise eine Aufnahme über eine Heimeinweisung erfolgen. Die Kleingruppe bietet diesen jungen Menschen ein Lernfeld, in dem sie sich durch intensive Betreuung fehl9 Juli, 2009 16:22s dem sie dann in das Betreute Wohnen überwechseln können.

Ebenso Voraussetzung für die Aufnahme in das Betreute Wohnen ist die prinzipielle Bereitschaft des jungen Menschen, aktiv am Erfolg der Maßnahme mitzuwirken und mit dem pädagogischen Fachpersonal zusammenzuarbeiten. Die grundsätzlichen Bedingungen für den Aufenthalt im Betreuten Wohnen werden in einem besonderen Betreuungsvertrag schriftlich festgehalten.

Weitere Voraussetzungen für die Aufnahme eines Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen sind die Erstellung und Fortschreibung eines individuellen Hilfeplans und das Vorliegen der Kostenübernahmeerklärung durch das zuständige Jugendamt.

In das Betreute Wohnen nicht aufgenommen werden können Jugendliche bzw. junge Erwachsene, die wegen ihrer körperlichen, psychischen, geistigen oder entwicklungsbedingten Problematik mit dieser Form der Hilfe überfordert wären.
 



Ziele
Hinführung des Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen zu einem selbständigen und eigenverantwortlichen Leben und seine Integration in seinen Lebensraum.
Mit Hilfestellung und Unterstützung
  • zur sozialen Integration
  • bei der Integration in das Arbeitsleben
  • beim Erwerb bzw. bei der Weiterentwicklung von lebenspraktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten




Rahmenbedingungen
Personal: Die Betreuung erfolgt durch qualifizierte Mitarbeiter der Einrichtung
Räumliche Bedingungen: Einrichtungseigene, kostengünstige Appartements bzw. Wohngemeinschaften (Einzelzimmer mit Kleinküche, gemeinsame Benutzung von Bad/WC) in Gunzenhausen, Treuchtlingen und Weißenburg
Die Anmietung entsprechender Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt ist möglich.

   
 
       
 
Aktualisiert: 9 Juli, 2009 16:14 by Karin Schuster