|
|
Zielgruppe
In das Betreute Wohnen aufgenommen werden
Jugendliche, die Hilfen nach § 27 KJHG (SGB VIII) erhalten
und junge Erwachsene, denen Hilfen nach § 41 KJHG (SGB VIII)
gewährt werden.
Das Aufnahmealter ist mindestens 17, höchstens
jedoch 21 Jahre.
Betreutes Wohnen kommt für Jugendliche
bzw. junge Erwachsene in Frage:
- die auf erzieherische Hilfen angewiesen
sind, aber nicht mehr der intensiven Betreuung in einem Heim bedürfen
- für die erzieherische Hilfe notwendig
ist, die aber für die Unterbringung in einer Wohngruppe des
Heimes nicht geeignet sind oder diese nicht annehmen können
- die in Heimen der Jugendhilfe lebten
und auf ihrem Weg in die Selbständigkeit noch Unterstützung
in Form von sozialpädagogischer Betreuung bedürfen
- deren Familien als Sozialisationsfeld
ausfallen
- die wegen unüberbrückbarer
Ablösungs- und Generationskonflikte nicht mehr in der Familie
leben können
- die in der Familie wegen der dort herrschenden
Problematik einer Gefährdung ihrer Entwicklung
ausgesetzt sind.
Aufnahmevoraussetzungen
Die Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen
sollen im Betreuten Wohnen durch entsprechende Hilfe-, Beratungs-
und Förderangebote in die Lage versetzt werden, den lebenspraktischen
Alltagsanforderungen zu genügen und einer Ausbildung bzw. einer
Beschäftigung gezielt nachzugehen. Eine Voraussetzung für
die Aufnahme in das Betreute Wohnen ist daher, dass die jungen Menschen
bereits ein gewisses Maß an Selbständigkeit in
den Alltagsversorgungen erreicht haben und einer ständigen
Anwesenheit eines Betreuers nicht bedürfen, so dass das Angebot
einer kontinuierlichen Unterstützung, Beratung, Anleitung bzw.
Entscheidungshilfe zur weiteren Betreuung ausreicht. Bei jungen
Menschen, die nicht in der Lage sind, minimale lebenspraktische
Anforderungen zu bewältigen, die also mit der Form des Betreuten
Wohnens überfordert wären, sollte zunächst übergangsweise
eine Aufnahme über eine Heimeinweisung erfolgen. Die Kleingruppe
bietet diesen jungen Menschen ein Lernfeld, in dem sie sich durch
intensive Betreuung fehl9 Juli, 2009 16:22s dem sie dann in das Betreute Wohnen überwechseln
können.
Ebenso Voraussetzung für die Aufnahme
in das Betreute Wohnen ist die prinzipielle Bereitschaft des jungen
Menschen, aktiv am Erfolg der Maßnahme mitzuwirken und mit
dem pädagogischen Fachpersonal zusammenzuarbeiten. Die grundsätzlichen
Bedingungen für den Aufenthalt im Betreuten Wohnen werden in
einem besonderen Betreuungsvertrag schriftlich festgehalten.
Weitere Voraussetzungen für die Aufnahme
eines Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen sind die Erstellung und
Fortschreibung eines individuellen Hilfeplans und das Vorliegen der
Kostenübernahmeerklärung durch das zuständige Jugendamt.
In das Betreute Wohnen nicht aufgenommen
werden können Jugendliche bzw. junge Erwachsene, die wegen
ihrer körperlichen, psychischen, geistigen oder entwicklungsbedingten
Problematik mit dieser Form der Hilfe überfordert wären.
Ziele
Hinführung des Jugendlichen bzw. jungen
Erwachsenen zu einem selbständigen und eigenverantwortlichen
Leben und seine Integration in seinen Lebensraum. Mit
Hilfestellung und Unterstützung
- zur sozialen Integration
- bei der Integration in das Arbeitsleben
- beim Erwerb bzw. bei der Weiterentwicklung
von lebenspraktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten
Rahmenbedingungen
Personal: Die Betreuung erfolgt durch qualifizierte
Mitarbeiter der Einrichtung
Räumliche Bedingungen: Einrichtungseigene,
kostengünstige Appartements bzw. Wohngemeinschaften (Einzelzimmer
mit Kleinküche, gemeinsame Benutzung von Bad/WC) in Gunzenhausen, Treuchtlingen
und Weißenburg
Die Anmietung entsprechender Wohnungen auf
dem freien Wohnungsmarkt ist möglich.
|