Inobhutnahmen

   

Für des örtliche Kreisjugendamt halten wir zwei Plätze zur Inobhutnahme in unseren vollzeitbetreuten Wohngruppen vor.

Eine Inobhutnahme dient als Krisenintervention in erster Linie der Gefahrenabwehr und bietet Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, kurzfristig, außerhalb der Familie eine Unterkunft zu finden. Die Zeit der Inobhutnahme ist befristet und eröffnet die Möglichkeit, Klarheit über die familiäre Situation zu erhalten und mögliche Perspektiven (z.B. Rückführung in die Familie oder zu Verwandten, ambulante oder stationäre Hilfen zur Erziehung) mit dem Kind und den Eltern zu erarbeiten. Endziel soll eine dauerhafte, dem Wohl des Kindes entsprechende Lösung sein.

Die Inobhutnahme erfolgt in einer unserer heilpädagogischen Wohngruppen oder in einem den Wohngruppen angegliederten Einzelappartement. Die Kinder und Jugendlichen werden von den Mitarbeitern der Gruppen betreut und nehmen am normalen Gruppenalltag teil.

   
 
       
 
Aktualisiert: 9 Juli, 2009 16:14 by Karin Schuster
 

9 Juli, 2009 16:22