Ambulante Hilfen

   

Um den Besonderheiten der einzelnen Kinder oder Jugendlichen besser gerecht zu werden, richtete die Kinder- und Jugendhilfe Bezzelhaus e.V. 1998 Ambulante Hilfen ein.
Rechtliche Grundlage der Ambulanten Hilfen bilden die Hilfen zur Erziehung (§ 27 in Verbindung mit §§ 30, 31, 34, 35 und 41 SGB VIII)
 


Die Angebote

Erziehungsbeistandschaft (EZB)

Die Erziehungsbeistandschaft ist eine ambulante Erziehungshilfe, die Eltern in ihrer Erziehungsfunktion ergänzt und unterstützt. Ziel ist es, das Kind oder den Jugendlichen zu befähigen, seine Entwicklungsprobleme innerhalb seines sozialen Umfeldes in der Familie, der Schule, der Ausbildung, der Nachbarschaft zu bewältigen. Der Fokus liegt auf einem bestimmten Kind / Jugendlichen. Die Hilfe ist für Kinder und Jugendliche

    • die im Schul- oder Arbeitsbereich nicht mehr zurechtkommen
    • die in ihrem familiären und sozialen Umfeld in Krisensituationen geraten
    • mit bereits entwickelten oder zu erwartenden Auffälligkeiten im Sozialverhalten
    • und deren Eltern, die unter massiven familiären Spannungen leiden und diese ohne fremde Hilfe nicht mehr bewältigen können.

Der Erziehungsbeistand arbeitet in der Regel im Lebensumfeld der Kinder und Jugendlichen gemeinsam mit den Eltern und Angehörigen. Durch Information, Beratung und begleitende Hilfe macht er den Beteiligten Ursachen von Störungen und Fehlhaltungen durchschaubar. Dabei wird Wert darauf gelegt, die vorhandenen Ressourcen herauszuarbeiten, zu würdigen und zu stärken. Die Familienmitglieder werden angeregt, sich mit ihren Problemen auseinanderzusetzen und Lösungen gemeinsam zu erarbeiten.

Dies kann geschehen durch:

    • Intensive Einzelfallhilfe
    • Vermittlung von Freizeitangeboten
    • Familienberatung und Elternarbeit
    • Kontakte zur Schule oder Ausbildungsstelle

Erziehungsbeistandschaft kann auch als Nachbetreuung nach einem Aufenthalt im Heim oder einer Heilpädagogischen Tagesstätte in Anspruch genommen werden.

 

  • Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

In der Sozialpädagogischen Familienhilfe wird gegenüber der EZB das gesamte Familiensystem mit in der Regel mehreren Kindern in den Fokus genommen. Die Hilfe richtet sich an Familien die

    • Schwierigkeiten im erzieherischen Bereich aufweisen
    • mit der Versorgung ihrer Kinder Probleme haben
    • in existenzielle finanzielle Schwierigkeiten geraten sind
    • so genannte „Multiproblemlagen“ aufweise9 Juli, 2009 16:24zusammentreffen

Die SPFH arbeitet sowohl mit den Kindern / Jugendlichen, als auch mit den Eltern. Die Hilfe erfolgt in der Regel im Lebensumfeld der Familie, ist ebenso an den Ressourcen orientiert und bezieht auch das persönliche Netzwerk der Familienmitglieder mit ein. Die Hilfe erfolgt durch

    • praktische Unterstützung bei Ämtergängen, Arztbesuchen, Haushaltsplänen etc.
    • Beratung der Eltern in Erziehungsfragen
    • Vermittlung unterschiedlicher Bedürfnisse von Kindern und Eltern
    • Weitervermittlung von Kindern an spezielle Dienste (Logopädie, Frühförderung, Ärzte, Psychologen etc.)
    • Weitervermittlung von Eltern an spezielle Dienste (Schuldnerberatung, Psychologen, Fachärzten etc.)

 

 

  • Betreutes Einzelwohnen (BeWo)

Betreutes Einzelwohnen kann sowohl als Einzelmaßnahme, als auch als Nachbetreuung für Jugendliche, die aus dem Heim entlassen werden und weiterhin im Raum Weißenburg - Gunzenhausen leben angeboten werden. Durch diese Maßnahme sollen bisher erreichte Erfolge im Alltag der Jugendlichen sicher verankert und der Schritt hin zu einem selbständigen Leben in einer eigenen Wohnung möglich gemacht werden. Um diese Selbständigkeit zu erreichen werden die Jugendlichen in den Bereichen

    • Alltagsbewältigung
    • Finanzen
    • Umgang mit dem Alleine sein (psychische Stabilität)
    • Aufbau eines sozialen Netzwerkes
    • Schule / Ausbildung

unterstützt.


Ausstattung/Rahmenbedingungen


Personelle Ausstattung:
Derzeit 3 Fachkräfte (1 Sozialpädagogin / 1 Erzieherin und 1 Erzieher jeweils mit Zusatzausbildung). Es ist in bestimmten Fällen auch möglich noch zusätzliches Personal mit entsprechender Befähigung aus dem bestehenden Gefüge zu akquirieren.

Räumliche Ausstattung:
Ein Büroraum auf dem Geländer der Stammeinrichtung, sowie Mitbenutzung von Räumlichkeiten ist möglich.

Zeitliche Rahmenbedingungen
In der Hilfeplankonferenz (siehe Aufnahmeverfahren) wird ein Stundenmaß und eine zeitliche Perspektive festgelegt und in regelmäßigen Abständen überprüft.


Aufnahmeverfahren


In einem Vorstellungsgespräch wird die Möglichkeit der ambulanten Betreuung von den Anwesenden (Kind/Jugendlicher, Eltern, Jugendamtsvertreter und Mitarbeiter der Einrichtung) geprüft und im Konsens entschieden.

Für Kinder/Jugendliche, die für eine Nachbetreuung in Frage kommen, wird die Entscheidung in der Einzelfallbesprechung in der Einrichtung angebahnt.

Im Hilfeplangespräch werden die Ziele und der zeitliche Rahmen der Maßnahme festgelegt. In der Fortschreibung des Hilfeplanes wird überprüft, ob die Maßnahme fortgeführt wird und ob Art und Umfang der Leistung dem Bedarf angepasst werden muss.
In einem internen Betreuungsplan wird der Verlauf der Maßnahme (einzelne Schritte, Reflexionen usw.) dokumentiert.



Finanzierung und Abrechnung erfolgt über Fachleistungsstunden mit dem jeweiligen Jugendamt.

   
 
       
 
Aktualisiert: 9 Juli, 2009 16:24 by Karin Schuster